
Beratungspersonen, die den ProfilPASS in ihrer Beratungspraxis einsetzen möchten, können sich im Rahmen einer zweitägigen Qualifizierung zur ProfilPASS-Beraterin bzw. zum ProfilPASS-Berater zertifizieren lassen. Durchgeführt werden die Qualifizierungen von zertifizierten ProfilPASS-Multiplikator/inn/en.
Durch die Qualifizierung zur ProfilPASS-Beraterin bzw. zum ProfilPASS-Berater werden die Teilnehmenden befähigt, den ProfilPASS gemäß seiner Philosophie und seiner Standards einzusetzen.
- Die ProfilPASS-Qualifizierung ersetzt keine beraterische Ausbildung!
- Die Zertifizierung als ProfilPASS-Beraterin oder -Berater ist zwei Jahre gültig, danach ist eine Re-Zertifizierung notwendig.
Voraussetzungen für die Qualifizierung
Mit Hochschulabschluss
- Beratungserfahrung im psycho-sozialen Bereich / Bildungsbereich: 2 Jahre im Hauptberuf oder 3 Jahre im Nebenberuf/Ehrenamt
- Aus- und Weiterbildung in der Beratung: Optional
Ohne Hochschulabschluss
- Beratungserfahrung im psycho-sozialen Bereich / Bildungsbereich: 3 Jahre im Hauptberuf oder 4 Jahre im Nebenberuf/Ehrenamt
- Aus- und Weiterbildung in der Beratung: Ja